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Organe des Studierendenwerks Hamburg

Das Studierendenwerk Hamburg wird durch eine klare und strukturierte Organisation geleitet, die sicherstellt, dass alle Dienstleistungen und Unterstützungsangebote im Interesse der Studierenden und Hochschulen durchgeführt werden. Die wesentlichen Organe des Studierendenwerks sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Diese arbeiten zusammen, um die strategische Ausrichtung zu bestimmen, die operative Umsetzung sicherzustellen und die Mittel verantwortungsbewusst zu verwalten. Nachfolgend eine detaillierte Übersicht der Organe, deren Zusammensetzung und ihrer jeweiligen Aufgaben.

1. Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Studierendenwerks Hamburg. Sie gewährleistet die demokratische Mitwirkung und Einbindung der Hochschulen und der Studierendenschaft und fungiert als zentrale Plattform für den Austausch von Interessen und Anforderungen.

Zusammensetzung der Vertreterversammlung:

Hauptaufgaben der Vertreterversammlung:

Die Vertreterversammlung ist somit das zentrale Gremium, das die demokratische Mitbestimmung sichert und die langfristige Ausrichtung des Studierendenwerks prägt. Durch die Einbindung der Hochschulen und Studierenden stellt sie sicher, dass die Angebote des Studierendenwerks bedarfsorientiert und zukunftsgerichtet gestaltet sind.

2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und sorgt dafür, dass die Beschlüsse der Vertreterversammlung ordnungsgemäß umgesetzt werden. Er dient als Kontroll- und Beratungsorgan und stellt sicher, dass die Geschäftsführung effizient und rechtmäßig arbeitet.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats:

Hauptaufgaben des Aufsichtsrats:

Durch seine Überwachungs- und Kontrollaufgaben stellt der Aufsichtsrat sicher, dass das Studierendenwerk nachhaltig und effizient arbeitet und den gesetzlichen Vorgaben sowie den Interessen der Studierenden gerecht wird.

3. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist das leitende Organ des Studierendenwerks und ist für den operativen Betrieb und die Umsetzung der Beschlüsse der Vertreterversammlung und des Aufsichtsrats verantwortlich. Sie trägt die Gesamtverantwortung für alle Dienstleistungen und Projekte des Studierendenwerks.

Zusammensetzung der Geschäftsführung:

Hauptaufgaben der Geschäftsführung:

Graphische Übersicht

In der nachfolgenden Abbildung werden die Organe des Studierendenwerkes nochmal aufgeführt und deren Zusammenspiel vereinfacht dargestellt.