Die Protektoren in den Wohnanlagen des Studierendenwerks Hamburg sind ehrenamtliche Vertreter*innen, deren Aufgabe es ist, das soziale und gemeinschaftliche Leben in den Wohnanlagen zu fördern und die Kommunikation zwischen Studierenden und dem Studierendenwerk zu stärken. Insbesondere bei Konflikten übernehmen sie eine neutrale Vermittlerrolle. Die Protektorate werden auf fünf Jahre besetzt und durch den jeweiligen Hausausschuss vorgeschlagen. Die endgültige Wahl bzw. Ernennung erfolgt durch den Beirat Wohnen. Protektor*innen sollen dem Lehrkörper einer Hamburger Hochschule angehören; in Ausnahmefällen entscheidet der Beirat Wohnen über Abweichungen von dieser Regel.
Die Hauptaufgabe der Protektor*innen ist es, die Wohnqualität in den Studierendenwohnheimen zu bereichern und die Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden außerhalb des Lehrbetriebs zu fördern. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Protektor*innen vom Studierendenwerk Hamburg eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 52 Euro. Soweit entsprechende Wohnungen zur Verfügung stehen, haben sie die Möglichkeit, für die Dauer ihres Ehrenamtes im jeweiligen Wohnheim zu wohnen. Dies trägt dazu bei, dass sie näher an der Gemeinschaft und am Alltag der Bewohner*innen beteiligt sind und somit besser auf deren Bedürfnisse eingehen können.
Die Protektor*innen nehmen eine zentrale Rolle im sozialen Gefüge der Wohnanlagen des Studierendenwerks Hamburg ein. Durch ihre regelmäßige Präsenz und ihre Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen fördern sie den Austausch und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Studierenden. Ihre Beratungs- und Vermittlungsfunktion bei Konflikten macht sie zu wichtigen Ansprechpartner*innen für die Bewohner*innen und trägt zu einem respektvollen und harmonischen Miteinander in den Wohnanlagen bei.