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Inhaltsverzeichnis
Organe des Studierendenwerks Hamburg
Das Studierendenwerk Hamburg wird durch eine klare und strukturierte Organisation geleitet, die sicherstellt, dass alle Dienstleistungen und Unterstützungsangebote im Interesse der Studierenden und Hochschulen durchgeführt werden. Die wesentlichen Organe des Studierendenwerks sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Diese arbeiten zusammen, um die strategische Ausrichtung zu bestimmen, die operative Umsetzung sicherzustellen und die Mittel verantwortungsbewusst zu verwalten. Nachfolgend eine detaillierte Übersicht der Organe, deren Zusammensetzung und ihrer jeweiligen Aufgaben.
1. Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Studierendenwerks Hamburg. Sie gewährleistet die demokratische Mitwirkung und Einbindung der Hochschulen und der Studierendenschaft und fungiert als zentrale Plattform für den Austausch von Interessen und Anforderungen.
Zusammensetzung der Vertreterversammlung:
- Die Vertreterversammlung besteht aus Vertreter*innen der Hochschulleitungen der betreuten Hamburger Hochschulen sowie aus Studierendenvertreter*innen. Diese Kombination stellt sicher, dass sowohl die Perspektive der Hochschulverwaltung als auch die Interessen der Studierenden in Entscheidungsprozesse einfließen.
- Der oder die Vorsitzende wird aus dem Kreis der Hochschulpräsidien gewählt, um die institutionelle Verbindung zwischen den Hochschulen und dem Studierendenwerk zu stärken.
Hauptaufgaben der Vertreterversammlung:
- Wahl und Kontrolle des Aufsichtsrats: Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats und überwacht deren Arbeit. Bei Bedarf hat sie das Recht, den Aufsichtsrat teilweise oder vollständig abzuberufen.
- Festlegung der Beitragsordnung: Eine der zentralen Aufgaben der Vertreterversammlung ist die Festlegung der Beiträge, die von den Studierenden erhoben werden. Diese Beiträge bilden einen wesentlichen Teil der Finanzierung des Studierendenwerks und werden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Möglichkeiten der Studierenden festgelegt.
- Entscheidung über grundlegende Strategien: Die Vertreterversammlung hat die Befugnis, über wesentliche Angelegenheiten und strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Sie legt die Rahmenbedingungen für die langfristige Entwicklung des Studierendenwerks fest und definiert die Schwerpunkte in den Bereichen Wohnraumversorgung, Verpflegung, soziale Unterstützung und finanzielle Förderung.
- Genehmigung des Wirtschaftsplans und Jahresabschlusses: Die Vertreterversammlung genehmigt den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss, wodurch sie sicherstellt, dass die finanziellen Mittel im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Studierenden eingesetzt werden.
Die Vertreterversammlung ist somit das zentrale Gremium, das die demokratische Mitbestimmung sichert und die langfristige Ausrichtung des Studierendenwerks prägt. Durch die Einbindung der Hochschulen und Studierenden stellt sie sicher, dass die Angebote des Studierendenwerks bedarfsorientiert und zukunftsgerichtet gestaltet sind.
2. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und sorgt dafür, dass die Beschlüsse der Vertreterversammlung ordnungsgemäß umgesetzt werden. Er dient als Kontroll- und Beratungsorgan und stellt sicher, dass die Geschäftsführung effizient und rechtmäßig arbeitet.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
- Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertreter*innen der Hochschulen, Studierendenvertreter*innen und externen Fachexpert*innen zusammen, um ein breites Spektrum an Erfahrungen und Perspektiven einzubringen.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Vertreterversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat ist somit demokratisch legitimiert und vertritt die Interessen der Studierenden und Hochschulen.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und verpflichten sich zur Neutralität und Objektivität in ihrer Kontrollfunktion.
Hauptaufgaben des Aufsichtsrats:
- Kontrolle der Geschäftsführung: Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und überprüft, ob diese im Einklang mit den Beschlüssen der Vertreterversammlung und den gesetzlichen Vorgaben handelt. Diese Kontrolle gewährleistet Transparenz und stellt sicher, dass die Geschäftsführung die Interessen der Studierenden vertritt.
- Überwachung der Finanzen: Eine der wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats ist die finanzielle Kontrolle. Er genehmigt den Jahresabschluss und den Wirtschaftsplan und stellt sicher, dass die Mittel verantwortungsvoll und zielgerichtet verwendet werden. Bei Abweichungen oder finanziellen Risiken ergreift der Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen.
- Genehmigung von Investitionen und Großprojekten: Der Aufsichtsrat entscheidet über Investitionen und größere Projekte des Studierendenwerks. Er prüft die wirtschaftliche und strategische Sinnhaftigkeit der Investitionen und stellt sicher, dass diese den langfristigen Interessen der Studierenden entsprechen.
- Beratung der Geschäftsführung: Neben seiner Kontrollfunktion unterstützt der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch Beratung und Expertise in strategischen Fragen und bei der Weiterentwicklung des Studierendenwerks.
Durch seine Überwachungs- und Kontrollaufgaben stellt der Aufsichtsrat sicher, dass das Studierendenwerk nachhaltig und effizient arbeitet und den gesetzlichen Vorgaben sowie den Interessen der Studierenden gerecht wird.
3. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist das leitende Organ des Studierendenwerks und ist für den operativen Betrieb und die Umsetzung der Beschlüsse der Vertreterversammlung und des Aufsichtsrats verantwortlich. Sie trägt die Gesamtverantwortung für alle Dienstleistungen und Projekte des Studierendenwerks.
Zusammensetzung der Geschäftsführung:
- Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführer*innen, die vom Aufsichtsrat berufen werden. Diese haben in der Regel langjährige Erfahrungen im Management und in sozialen oder administrativen Bereichen.
- Die Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert, arbeitet jedoch eigenverantwortlich im operativen Bereich und trifft die täglichen Entscheidungen.
Hauptaufgaben der Geschäftsführung:
- Umsetzung der Beschlüsse: Die Geschäftsführung setzt die Entscheidungen der Vertreterversammlung und des Aufsichtsrats in die Praxis um und stellt sicher, dass die festgelegten Strategien und Projekte gemäß den Vorgaben ausgeführt werden.
- Bereitstellung von Dienstleistungen: Die Geschäftsführung organisiert die verschiedenen Dienstleistungen des Studierendenwerks, wie Wohnheime, Mensen, BAföG-Beratung, psychologische und soziale Beratung sowie die Kinderbetreuung für studierende Eltern. Sie stellt sicher, dass diese Angebote den Bedürfnissen der Studierenden entsprechen und in hoher Qualität bereitgestellt werden.
- Verantwortung für die Finanzen: Die Geschäftsführung erstellt den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss und verwaltet das Budget des Studierendenwerks. Sie sorgt für eine wirtschaftliche Verwendung der Mittel und stellt die finanzielle Stabilität des Studierendenwerks sicher.
- Personalführung und Organisation: Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Einstellung, Führung und Entwicklung des Personals des Studierendenwerks. Sie sorgt für eine positive Arbeitsatmosphäre und eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden.
- Entwicklung und Anpassung der Angebote: Die Geschäftsführung überprüft kontinuierlich die bestehenden Angebote und passt diese bei Bedarf an neue Herausforderungen oder veränderte Bedürfnisse der Studierenden an. Sie entwickelt neue Projekte und Angebote, um das Studierendenwerk zukunftsfähig zu gestalten.
Graphische Übersicht
In der nachfolgenden Abbildung werden die Organe des Studierendenwerkes nochmal aufgeführt und deren Zusammenspiel vereinfacht dargestellt.