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Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühren)

Der Rundfunkbeitrag, ehemals als GEZ-Gebühr bekannt, ist eine monatliche Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Beiträge unterstützen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag wurde eingeführt, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Ziel ist es, unabhängig von staatlichem Einfluss und kommerziellen Interessen umfassende und neutrale Berichterstattung sowie Bildungs- und Kulturprogramme anzubieten.

Seit 2013 ersetzt der Rundfunkbeitrag die alte GEZ-Gebühr und gilt pro Haushalt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Grundsätzlich ist jeder Haushalt in Deutschland verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Die Abgabe wird pauschal erhoben, sodass alle Bewohner eines Haushalts gemeinsam zur Zahlung verpflichtet sind.

  • Beitrag pro Haushalt: Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro (Stand: 2024).
  • Verantwortliche Person: In jedem Haushalt muss eine Person als Beitragsschuldner gemeldet sein. Dieser trägt die Verantwortung für die Zahlung des Beitrags.

Ausnahmen und Befreiungen

Es gibt bestimmte Ausnahmen und Möglichkeiten, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung sind:

  • Studierende: Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können eine Befreiung beantragen.
  • Menschen mit Behinderungen: Personen mit bestimmten Schwerbehindertenausweisen können eine Ermäßigung oder Befreiung erhalten.
  • Sozialhilfeempfänger: Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung können sich ebenfalls befreien lassen.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II): Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, sind in der Regel von der Zahlung befreit.

Mehr Informationen zur Befreiung findet ihr auf der Website des Beitragsservice.

Verwendung der Rundfunkbeiträge

Die Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen werden zur Finanzierung von:

  • Fernsehen und Radio: Produktionen und Ausstrahlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF, Deutschlandradio)
  • Online-Angeboten: Websites und Mediatheken für eine breitere Verfügbarkeit der Inhalte
  • Bildung und Kultur: Inhalte zur Förderung der Allgemeinbildung und des kulturellen Angebots
  • Forschung und Innovation: Investitionen in die digitale Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Wie wird der Rundfunkbeitrag gezahlt?

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Der Beitragsschuldner kann eine der folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • Überweisung
  • Dauerauftrag
  • Lastschriftverfahren: Eine bequeme Möglichkeit, den Beitrag automatisch abzubuchen

Kontaktdaten für den Beitragsservice

Für Fragen oder Anträge auf Befreiung/Ermäßigung, erreicht ihr den Beitragsservice über folgende Kanäle:

Website: rundfunkbeitrag.de Telefon: 01806 999 555 10 (20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen) Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Muss ich den Beitrag zahlen, wenn ich kein Radio oder Fernsehen nutze?

Ja, der Beitrag gilt pro Haushalt und ist unabhängig davon, ob Geräte vorhanden sind.

  • Wie beantrage ich eine Befreiung?

Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung könnt ihr auf der Website des Beitragsservice stellen und die benötigten Nachweise einreichen.

  • Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Der Beitragsservice kann Mahnungen ausstellen und bei ausbleibender Zahlung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen und Antragsformulare besucht die offizielle Seite des Rundfunkbeitragsservice.

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